LG Bad Kreuznach - Urteil vom 25.07.2007
1 S 29/07
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 9 Abs. 5 ;
Fundstellen:
zfs 2007, 559

Haftungsverteilung bei Kollision zwei rückwärts aus Parkboxen herausfahrender Fahrzeuge

LG Bad Kreuznach, Urteil vom 25.07.2007 - Aktenzeichen 1 S 29/07

DRsp Nr. 2008/11036

Haftungsverteilung bei Kollision zwei rückwärts aus Parkboxen herausfahrender Fahrzeuge

Kommt es zu einer Kollision zweier rückwärts aus Parkboxen herausfahrender Fahrzeuge, so ist von einem beiderseitigen, gleichwertigen Verstoß gegen Sorgfaltspflichten auszugehen, so dass eine Haftungsquote von 50% jeweils gegeben ist.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 9 Abs. 5 ;
Fundstellen
zfs 2007, 559