Haftungsverteilung bei Kollision zwei rückwärts aus Parkboxen herausfahrender Fahrzeuge
LG Bad Kreuznach, Urteil vom 25.07.2007 - Aktenzeichen 1 S 29/07
DRsp Nr. 2008/11036
Haftungsverteilung bei Kollision zwei rückwärts aus Parkboxen herausfahrender Fahrzeuge
Kommt es zu einer Kollision zweier rückwärts aus Parkboxen herausfahrender Fahrzeuge, so ist von einem beiderseitigen, gleichwertigen Verstoß gegen Sorgfaltspflichten auszugehen, so dass eine Haftungsquote von 50% jeweils gegeben ist.