Haftungsverteilung bei Kollision zweier entgegenkommender Fahrzeuge
SchlHOLG, Urteil vom 11.10.1973 - Aktenzeichen 7 U 37/73
DRsp Nr. 1994/13893
Haftungsverteilung bei Kollision zweier entgegenkommender Fahrzeuge
Kommt es bei Straßenglätte zu einer Kollision eines schleudernden Fahrzeugs mit einem entgegenkommenden Omnibus, so trifft Letzteren kein Verschulden, wenn er eine angepasste Geschwindigkeit eingehalten hat. Es handelt sich aus seiner Sicht um ein unabwendbares Ereignis, da er zwar auf Sicht fahren, sich aber nicht auf plötzlich in die Fahrbahn tretende Hindernisse einstellen muss. Den ins Schleudern geratenen PKW trifft daher die alleinige Haftung.