OLG Saarbrücken - Urteil vom 07.12.1973
3 U 152/72
Normen:
StVO § 1 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1974, 85

Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge bei einem Überholvorgang

OLG Saarbrücken, Urteil vom 07.12.1973 - Aktenzeichen 3 U 152/72

DRsp Nr. 1994/13327

Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge bei einem Überholvorgang

Überholt ein Kraftfahrer ein anderes Fahrzeug in einer durch am Fahrbahnrand abgestellte Fahrzeuge verengten Einbahnstraße und kommt es wegen unzureichenden Seitenabstandes beim Überholen zu einer Berührung beider Fahrzeuge, so trägt das überholende Fahrzeug die alleinige Haftung.

Normenkette:

StVO § 1 ;
Fundstellen
VerkMitt 1974, 85