Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge bei einem Überholvorgang
OLG Saarbrücken, Urteil vom 07.12.1973 - Aktenzeichen 3 U 152/72
DRsp Nr. 1994/13327
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge bei einem Überholvorgang
Überholt ein Kraftfahrer ein anderes Fahrzeug in einer durch am Fahrbahnrand abgestellte Fahrzeuge verengten Einbahnstraße und kommt es wegen unzureichenden Seitenabstandes beim Überholen zu einer Berührung beider Fahrzeuge, so trägt das überholende Fahrzeug die alleinige Haftung.