Haftungsverteilung bei Kollision zweier parallel rechts abbiegender Fahrzeuge
KG, Urteil vom 17.12.1990 - Aktenzeichen 12 U 960/90
DRsp Nr. 1994/7796
Haftungsverteilung bei Kollision zweier parallel rechts abbiegender Fahrzeuge
»Der Kraftfahrer, der sich zuerst rechts eingeordnet hat und rechts abbiegt, ohne daß Fahrstreifen für Rechtsabbieger markiert bzw. vorhanden sind, ist berechtigt, auf den ersten freien, markierten Fahrstreifen der Straße einzufahren, in die er abbiegt. Wenn er hieran durch einen parallel mit ihm abbiegenden Verkehrsteilnehmer behindert wird, hat letzterer den gesamten Unfallschaden zu tragen.«