BGH - Urteil vom 04.10.1960
VI ZR 160/59
Normen:
BGB § 844 ;
Fundstellen:
DAR 1961, 13
VRS 19, 401
Vorinstanzen:
OLG München,

Haftungsverteilung bei Überfahren eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers; Ersatzfähigkeit entgangener Unterhaltsansprüche einer Verlobten

BGH, Urteil vom 04.10.1960 - Aktenzeichen VI ZR 160/59

DRsp Nr. 1994/6389

Haftungsverteilung bei Überfahren eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers; Ersatzfähigkeit entgangener Unterhaltsansprüche einer Verlobten

1. Wird ein Fußgänger von einem von links kommenden Kraftfahrzeug angefahren, nachdem er beim Überqueren einer breiten Straße schon mehr als die Hälfte zurückgelegt hat, so können die Grundsätze des Anscheinsbeweises nicht zum Nachweis für ein Verschulden des Fußgängers herangezogen werden. Vielmehr spricht alles für ein verkehrswidriges Verhalten des Fahrers, der bei ordnungsgemäßer Fahrweise auf seiner Fahrbahn genügend Platz gehabt hätte. Ein Mitverschulden des Fußgängers ist demgegenüber nicht festzustellen.2. Kommt es zu einer ernsthaft beabsichtigten Eheschließung wegen schwerer Unfallverletzungen nicht, so hat die Verlobte des Fußgängers einen Anspruch auf entgangenen Unterhalt gegen den PKW-Fahrer.

Normenkette:

BGB § 844 ;

Tatbestand: