OLG Hamm - Urteil vom 10.12.1984
13 U 92/84
Normen:
BGB § 833 S. 2 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1985, 96
VersR 1986, 495

Haftungsverteilung bei Unfall durch einen auf die Autobahn gelaufenen Hütehund

OLG Hamm, Urteil vom 10.12.1984 - Aktenzeichen 13 U 92/84

DRsp Nr. 1994/10755

Haftungsverteilung bei Unfall durch einen auf die Autobahn gelaufenen Hütehund

Läuft ein Hütehund auf die Autobahn, weil der Schäfer ihn nicht ausreichend beaufsichtigt hat und kommt es dort zu einem Unfall, so haftet der Schäfer als Tierhalter allein.

Normenkette:

BGB § 833 S. 2 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen
VerkMitt 1985, 96
VersR 1986, 495