BGH - Urteil vom 05.04.1960
VI ZR 34/59
Normen:
StVG § 1 § 7 § 17 ;
Fundstellen:
VersR 1960, 635
Vorinstanzen:
OLG Köln,

Haftungsverteilung beim Zusammenstoß zweier zurücksetzender LKW auf einer Großbaustelle

BGH, Urteil vom 05.04.1960 - Aktenzeichen VI ZR 34/59

DRsp Nr. 1994/6419

Haftungsverteilung beim Zusammenstoß zweier zurücksetzender LKW auf einer Großbaustelle

1. Die Haftungsregelungen des StVG finden auch auf einer auf einem Privatgrundstück gelegenen Großbaustelle Anwendung.2. Der Eigentümer eines LKW bleibt auch dann Halter i.S. von § 7 Abs. 1 StVG, wenn er das Fahrzeug für eine gewisse Zeit vermietet und den Fahrer stellt. 3. Fährt ein schweres Baufahrzeug auf einer Großbaustelle rückwärts einem ebenfalls zurücksetzenden LKW in die Seite, so trägt es die volle Haftung, da der zurücksetzende LKW-Fahrer den Verkehrsraum hinter dem LKW zu beobachten hatte und nicht auf den seitlichen oder von vorne kommenden Verkehr achten konnte.

Normenkette:

StVG § 1 § 7 § 17 ;

Tatbestand: