BGH - Urteil vom 21.09.1967
II ZR 38/65
Normen:
BGB § 130 ; VVG § 12 Abs. 3, § 39 ;
Fundstellen:
VersR 1967, 1062

Hinweispflicht des Versicherers auf Rechtsfolgen der Versäumung der Klagefrist

BGH, Urteil vom 21.09.1967 - Aktenzeichen II ZR 38/65

DRsp Nr. 1994/5975

Hinweispflicht des Versicherers auf Rechtsfolgen der Versäumung der Klagefrist

1. Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG wird nur in Lauf gesetzt, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer in klarer und verständlicher Weise darauf hinweist, daß dieser seinen materiellen Versicherungsanspruch von selbst einbüßt, wenn er ihn nicht innerhalb der Klagefrist gerichtlich geltend macht. Der bloße Hinweis auf den Verlust des Klagerechtes nach Ablauf der Frist genügt nicht. 2. Eine ordnungsgemäße Rechtsbelehrung wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß der Versicherer ihr einen Hinweis anfügt, mit dem er die Möglichkeit offenläßt, die Ablehnungserklärung zu überprüfen, falls der Versicherte ihm besondere, bisher nicht bekannte Umstände mitteilen sollte, daß es bis dahin aber bei der erklärten Ablehnung des Versicherungsschutzes und der damit verbundenen Fristbestimmung bleibe.