OLG München - Endurteil vom 17.12.2020
24 U 4397/20
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; BGB § 249 Abs. 1;
Fundstellen:
DAR 2021, 208
Vorinstanzen:
LG Kempten, vom 30.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 33 O 1010/19

Höhe des Schadensersatzes bei fiktiver Abrechnung nach vollständiger und fachgerechter Reparatur

OLG München, Endurteil vom 17.12.2020 - Aktenzeichen 24 U 4397/20

DRsp Nr. 2021/294

Höhe des Schadensersatzes bei fiktiver Abrechnung nach vollständiger und fachgerechter Reparatur

Hat der Unfallgeschädigte die erforderliche Reparatur vollständig sach- und fachgerecht ausführen lassen, so steht ihm der von dem eingeschalteten Sachverständigen ermittelte Reparaturaufwand in voller Höhe zu. Er ist insbesondere nicht gehalten, den tatsächlichen Reparaturaufwand darzutun, wenn der Beklagte ins Blaue hinein niedrigere Reparaturkosten behauptet.

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 30.06.2020, Az. 33 O 1010/19, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

I.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 5.716,89 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.10.2018 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 480,20 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.07.2019 zu bezahlen.

I.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

III.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; BGB § 249 Abs. 1;

Gründe

I.