Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Stade vom 6. Oktober 2021 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 13.050,00 €.
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