Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Memmingen vom 25. Mai 2022 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin nimmt den beklagten Haftpflichtversicherer auf Zahlung von restlichem Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall in Anspruch.
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