Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Coburg vom 7. Juli 2023 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin ist Leasingnehmerin eines Fahrzeugs. Sie nimmt die Beklagte als Haftpflichtversicherer des Unfallgegners auf restlichen Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall in Anspruch, bei dem dieses Fahrzeug nicht unerheblich beschädigt wurde. Die volle Haftung der Beklagten dem Grunde nach steht außer Streit.
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