OLG Köln - Urteil vom 30.12.1994
6 U 118/94
Normen:
UWG § 1 ;
Fundstellen:
GRUR 1995, 277
NJW-RR 1995, 1507
OLGReport-Köln 1995, 155
VRS 89, 357

In Anzeige blickfangmäßig herausgestellter Ankaufpreis ...bis zu 6.500, - DM - für in Zahlung gegebene Fahrzeuge der Marken Trabant, Wartburg und alle Ex-DDR-Fahrzeuge als unzulässiges, wettbewerbswidriges (übermäßiges) Anlocken

OLG Köln, Urteil vom 30.12.1994 - Aktenzeichen 6 U 118/94

DRsp Nr. 1995/4929

In Anzeige blickfangmäßig herausgestellter Ankaufpreis ...bis zu 6.500, - DM - für in Zahlung gegebene Fahrzeuge der Marken Trabant, Wartburg und alle Ex-DDR-Fahrzeuge als unzulässiges, wettbewerbswidriges (übermäßiges) Anlocken

Der in einer Anzeige blickfangmäßig herausgestellte Ankaufpreis ...bis zu 6.500, - DM - für in Zahlung gegebene Fahrzeuge der Marken Trabant, Wartburg und alle Ex-DDR-Fahrzeuge - stellt sich als unzulässiges, wettbewerbswidriges (übermäßiges) Anlocken dar, wenn - wie hier - der herausgestellte Spitzenwert nur bei einigen wenigen Fahrzeugen erreichbar ist, beim Gros der angesprochenen Fahrzeuge hingegen nur ein deutlich geringerer Übernahmepreis erzielbar ist.

Normenkette:

UWG § 1 ;

Gründe:

Die Berufung des Beklagten ist zwar zulässig.

Der Sache nach ist ihr allerdings der Erfolg zu versagen.