Der Kläger und der Beklagte zu 1) nahmen am 6. August 2000 mit ihren Porsche-Kraftfahrzeugen an einer vom Porsche Club Schwaben e.V. veranstalteten "Gleichmäßigkeitsprüfung" auf dem Hockenheimring teil. Nach dem Reglement der Veranstaltung bestand der Wettbewerb darin, innerhalb von 20 Minuten zwei beliebige Runden in der absolut gleichen Zeit zu fahren. Bei der Wertung wurde pro 1/100 Sekunde Abweichung ein Punkt abgezogen; bei Punktgleichheit entschied die höhere Anzahl der Runden und dann die höhere Durchschnittsgeschwindigkeit.
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