OLG Celle - Urteil vom 28.11.2002
14 U 78/02
Normen:
StVG § 7 ; BGB § 823 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2003, 208
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 30.01.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 2479/01

Indizien für manipulierte Verkehrsunfälle

OLG Celle, Urteil vom 28.11.2002 - Aktenzeichen 14 U 78/02

DRsp Nr. 2003/808

Indizien für manipulierte Verkehrsunfälle

»Zur Annahme eines gestellten Unfalls.«

Normenkette:

StVG § 7 ; BGB § 823 ;

Tatbestand:

Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO (a.F.) abgesehen.

Entscheidungsgründe:

Die Berufung erweist sich als unbegründet.

Das Landgericht hat die auf Zahlung von Schadensersatz wegen eines angeblichen Verkehrsunfalles vom 2. Dezember 2000 gerichtete Klage aus zutreffenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen, denen der Senat in vollem Umfang beitritt und auf die er zur Vermeidung von Wiederholungen verweist, abgewiesen.

Lediglich ergänzend und im Hinblick auf die Berufungsangriffe sei Folgendes angemerkt:

Aus der Gesamtschau der Indizien und Besonderheiten des vom Kläger behaupteten Unfallereignisses gewinnt auch der Senat die Überzeugung, dass es sich nicht um einen Unfall, das heißt ein ungewolltes Schadensereignis gehandelt hat, sondern dass der Kläger in die Beschädigung seines Fahrzeuges eingewilligt hat. Hierfür spricht eine Vielzahl von Indizien, die - einzeln für sich betrachtet - noch einer jeweiligen (wenn auch nicht in allen Fällen ohne Weiteres nachvollziehbaren) Erklärung zugeführt werden können, deren auffällige Häufung aber überzeugend dafür spricht, dass der Verkehrsunfall zumindest gestellt gewesen ist.