1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichtes Görlitz - Außenkammern Bautzen - vom 24.06.2024 -
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.479,19 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 29.01.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Beklagte.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert wird auf 7.479,19 € festgesetzt.
I.
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