Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 16. Juni 2023 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 17.270,64 € festgesetzt.
Die Parteien streiten um Regressansprüche der Klägerin nach der Regulierung eines Krankenversicherungsfalls.
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