Autor: Göppl |
Für den Fall, dass die Unfallschadensregulierung in Island sowohl außergerichtlich oder gerichtlich durchgeführt werden soll, ist es sinnvoll einen isländischen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen zu beauftragen. Nachstehend wird die Adresse eines isländischen Anwalts genannt. Dies bedeutet nicht, dass es in Island keine weiteren geeigneten Rechtsanwälte gibt.
Reykjavik
Gudmundúr Jónsson Borgartún 33105 ReykjavikoderPostfach 1236121 ReykjavikIslandTel: +35 4 5629888Fax: +35 4 5617266E-Mail: gjonspartn@visir.is
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