Kasko-Selbstbehalt

Autor: Göppl

Wird die Kaskoversicherung in Anspruch genommen, wird der Abzug für einen vereinbarten Selbstbehalt ersetzt. Allerdings muss der Anfall des Selbstbehalts nachgewiesen werden; hierfür reicht die Vorlage des Abrechnungsschreibens des eigenen Kaskoversicherers aus.