Autor: Göppl |
Wird die Kaskoversicherung in Anspruch genommen, wird der Abzug für einen vereinbarten Selbstbehalt ersetzt. Allerdings muss der Anfall des Selbstbehalts nachgewiesen werden; hierfür reicht die Vorlage des Abrechnungsschreibens des eigenen Kaskoversicherers aus.
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