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Das AG München hat einem Fahrradfahrer nach einem Sturz an einer nicht ausreichend gesicherten Baustelle einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen die Baufirma zuerkannt. Das Gericht nahm allerdings ein Mitverschulden des Radfahrers an, weil dieser ein erkennbares Risiko eingegangen sei, als er eine mit Schotter gefüllte Rille diagonal mit seinem Fahrrad überquerte.
Der Kläger fuhr am 09.06.2023 mit dem Fahrrad zu seinem Büro und hatte dabei an einer Baustelle einen mit Kies gefüllten, 133 cm breiten und 4 bis 5 cm tiefen Spalt quer über die Fahrbahn zu queren.
Als der Kläger nach rechts Gegenverkehr auswich und den Spalt daher diagonal querte, kam er zu Sturz. Da der Kläger seit einem halben Jahr den Spalt auf dem Weg zum Büro täglich mit dem Fahrrad querte, war ihm dieser bekannt.
Der Kläger behauptete, aufgrund des Spalts gestürzt zu sein. Die Baustelle sei nicht abgesichert gewesen. Er habe Schürfwunden an Ellenbogen, Hüfte und Knie erlitten. Zudem hätten sich bereits mehrere Personen bei der Stadt München über die Baustelle beschwert.
Der Kläger verklagte daraufhin die Baufirma vor dem AG München auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro.
Das AG München ging nach Durchführung einer Beweisaufnahme davon aus, dass der Kläger aufgrund des Spalts stürzte und sprach ihm ein Schmerzensgeld von 300 Euro zu.
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