Kenntnis des Geschädigten von der Person des Ersatzpflichtigen
BGH, Urteil vom 21.12.1982 - Aktenzeichen VI ZR 7/81
DRsp Nr. 1994/4782
Kenntnis des Geschädigten von der Person des Ersatzpflichtigen
Die für den Beginn der Verjährungsfrist nach § 852BGB maßgebende Kenntnis des Geschädigten von der Person des Ersatzpflichtigen kann bereits durch Zustellung der Anklageschrift in einem gegen die Schädiger eingeleiteten Strafverfahren vermittelt werden; offenbleibende Zweifel an der Erweisbarkeit der Anklagetatsachen ändern daran nichts.