KG - Urteil vom 15.01.1970
12 U 1733/69
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 03.06.1969 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 78/68

KG - Urteil vom 15.01.1970 (12 U 1733/69) - DRsp Nr. 2002/15667

KG, Urteil vom 15.01.1970 - Aktenzeichen 12 U 1733/69

DRsp Nr. 2002/15667

Tatbestand:

Die Klägerin, eine Kohlengroßhandlung, ist Mieterin eines Lagerplatzes auf dem Gelände der B. (B.), eines Eigenbetriebes des Beklagten. Sie ist Halterin der Zugmaschine "Deutz" mit dem polizeilichen Kennzeichen B - ... und der Anhänger 110 und 210 mit den Kennzeichen B - ... und B - ... .

Am 23. Februar 1968 morgens gegen 8.00 Uhr fuhr der bei der Klägerin angestellte Kraftwagenfahrer H. die Zugmaschine mit den beiden beladenen Anhängern von der B.-Str. kommend durch das Tor II auf das Gelände des Beklagten am Berliner Westhafen. Um zum Lagerplatz der Klägerin zu gelangen, benutzte der Fahrer der Klägerin die durch das Westhafengelände führende Zufahrtstraße, die kurz hinter der Einfahrt ein erhebliches Gefälle aufweist. Auf diesem abfallenden Teil der Zufahrtstraße geriet die Zugmaschine ins Rutschen, gelangte auf die linke Fahrbahnseite hinüber und stieß dort gegen eine Begrenzungsmauer. Durch den Aufprall verkeilte sich der Lastzug zu einem Dreieck. An den Fahrzeugen entstand ein Sachschaden in Höhe von insgesamt 4.208,54 DM.

Am Unfalltage lag die Temperatur gering unter dem Gefrierpunkt. Es herrschte leichter Schneefall seit den frühen Morgenstunden.