Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 12. Juni 2023 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt die Beklagte.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf bis 6.000 € festgesetzt.
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