I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 03.05.2024, Az.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte aus dem Haftpflichtversicherungsvertrag Versicherungsnummer ... zwischen der Klägerin und der Beklagten dem mitversicherten Sohn der Klägerin, M. E., bedingungsgemäßen Deckungsschutz für das Schadenereignis vom 01.01.2020 gegen 01:55 Uhr in der Tiefgarage des Anwesens E-Passage 21/23, H. zu gewähren hat.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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