An das
. gericht
In Sachen
. ./. .
Az .
zeigen wir an, dass wir die Beklagte vertreten.
Es wird beantragt,
die Klage abzuweisen.
Begründung:
Die Klägerin hat keinen Anspruch auf die geltend gemachten Werklohnansprüche.
Hierzu im Einzelnen wie folgt:
Es ist richtig, dass die Beklagte die Klägerin am . mit . beauftragt hat.
Die Klägerin hat die Arbeiten mangelhaft ausgeführt. Folgendes ist zu beanstanden: ... (Mängel aufführen).
Beweis: gutachterliche Stellungnahme des Dipl.-Ing. .
Sachverständigengutachten
Mit Schreiben vom . wurde die Klägerin zur Mängelbeseitigung aufgefordert.
Beweis: Schreiben vom .
Die Beklagte lehnte jedoch eine Mängelbeseitigung ab, weil sie der Auffassung ist, dass die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt seien.
Beweis: Schreiben vom .
Daraufhin hat die Klägerin die Mängel selbst beseitigen lassen.
Hierfür sind Kosten in Höhe von . entstanden. Insofern rechnet die Beklagte gegenüber der Klägerforderung mit den ihr zustehenden Schadensersatzansprüchen auf.
Alternativ:
Die Beklagte hat bis heute die Mängel nicht beseitigt.
Insofern macht die Beklagte gem. § 641 Abs. 3 BGB von ihrem Leistungserweigerungsrecht Gebrauch.
Die Kosten der Mängelbeseitigung belaufen sich voraussichtlich auf .
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|