BGH - Urteil vom 21.12.1961
III ZR 187/60
Normen:
FinVertr Art. 8;
Fundstellen:
VersR 1962, 182

Klagegegner bei Ablehnung von Ersatzansprüchen für Stationierungsschäden

BGH, Urteil vom 21.12.1961 - Aktenzeichen III ZR 187/60

DRsp Nr. 1994/6315

Klagegegner bei Ablehnung von Ersatzansprüchen für Stationierungsschäden

Nach dem Finanzvertrag ist bei Ablehnung von Ersatzansprüchen für Stationierungsschäden die Klage gegen die Bundesrepublik zu richten, obwohl Schuldner die Streitkräfte sind. Das ist eine gesetzliche Prozeßstandschaft, die weder im Kopf noch in der Formel des Urteils zu erwähnen ist.

Normenkette:

FinVertr Art. 8;

Hinweise:

keine unmittelbaren Ansprüche gegen die Bundesrepublik aus §§ 89, 31 oder § 839 BGB : BGH (III ZR 49/59) VersR 1960, 520.

Fundstellen
VersR 1962, 182