BGH - Urteil vom 01.12.1960
III ZR 188/59
Normen:
BGB §§ 31, 89, 823, 831, 249 ; BayVertretungsVO;
Fundstellen:
VersR 1961, 162

Klagegegner bei Klage wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

BGH, Urteil vom 01.12.1960 - Aktenzeichen III ZR 188/59

DRsp Nr. 1994/6381

Klagegegner bei Klage wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Wenn ein Geschädigter, der einen erlittenen Unfall auf die Straßenbeschaffenheit an der Unfallstelle (hier: Ortsdurchfahrt einer Landstraße II. Ordnung) zurückführt, das Land wegen Verletzung der Straßenbauamtes und des zuständigen Ministeriums in Anspruch nehmen will, so ist die Klage gegen das beklagte Land, einmal vertreten durch die zuständige Finanzmittelstelle und zu anderen vertreten durch das Staatsministerium der Finanzen, zu richten.

Normenkette:

BGB §§ 31, 89, 823, 831, 249 ; BayVertretungsVO;

Hinweise: