Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird die Kostengrundentscheidung im Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 1. Juni 2022 (
Die gegen die Streitwertfestsetzung in diesem Beschluss gerichtete Beschwerde der Beklagten wird als unzulässig verworfen.
Der Senat setzt den Gegenstandswert des Rechtsstreits von Amts wegen fest auf bis € 110.000,00.
I.
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