BGH - Urteil vom 21.03.2007
I ZR 166/04
Normen:
CMR Art. 29 ; HGB § 435 ; EWG-VO 3820/85 Art. 5 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BGHReport 2007, 1125
DAR 2008, 24
MDR 2007, 1383
NJW-RR 2007, 1630
NZV 2007, 566
TranspR 2007, 361
VRS 113, 277
VersR 2008, 515
Vorinstanzen:
OLG Karlsruhe, vom 01.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 15 U 22/03
LG Mannheim, vom 28.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 133/01

Leichtfertiges Handeln bei Einnicken des Fahrers am Steuer; Verursachung eines Unfalls durch den Nichtinhaber eines Befähigungsnachweises über eine Ausbildung im Güterkraftverkehr

BGH, Urteil vom 21.03.2007 - Aktenzeichen I ZR 166/04

DRsp Nr. 2007/15729

Leichtfertiges Handeln bei Einnicken des Fahrers am Steuer; Verursachung eines Unfalls durch den Nichtinhaber eines Befähigungsnachweises über eine Ausbildung im Güterkraftverkehr

»Das Herbeiführen eines Verkehrsunfalls durch ein "Einnicken" des Fahrers am Steuer begründet nur dann den Vorwurf eines leichtfertigen und in dem Bewusstsein erfolgten Handelns, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, wenn sich der Fahrer bewusst über von ihm erkannte deutliche Anzeichen einer Übermüdung hinweggesetzt hat. Für den dem Anspruchsteller dafür obliegenden Nachweis sind die Regeln des Anscheinsbeweises jedenfalls insoweit nicht anwendbar, als es sich bei dem Geschehen um einen individuellen Vorgang handelt (im Anschluss an BGH VersR 1974, 593, 594, VersR 1977, 619, 620 und VersR 2003, 364, 365).