OLG Saarbrücken - Urteil vom 12.10.2022
5 U 22/22
Normen:
ZPO § 91 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 11.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 11/20

Leistungen aus einer Kfz-VollkaskoversicherungAlkoholisierter FahrerDarlegung eines alkoholunabhängigen Geschehensverlaufs (vorliegend verneint)Kürzung einer Versicherungsleistung auf Null

OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.10.2022 - Aktenzeichen 5 U 22/22

DRsp Nr. 2022/16252

Leistungen aus einer Kfz-Vollkaskoversicherung Alkoholisierter Fahrer Darlegung eines alkoholunabhängigen Geschehensverlaufs (vorliegend verneint) Kürzung einer Versicherungsleistung auf Null

Ist der Versicherungsnehmer mit dem versicherten Fahrzeug nachts mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,85 Promille in der langgezogenen Linkskurve einer Autobahnüberleitung von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum geprallt, so kann, wenn seine Darlegungen einen alkoholunabhängigen Geschehensverlauf nicht plausibel zu erklären vermögen, der Nachweis eines alkoholursächlichen schweren Fahrfehlers geführt und der Versicherer nach den Umständen des Einzelfalles zur Kürzung der Versicherungsleistung auf Null berechtigt sein.

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11.02.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 14 O 11/20 - aufgehoben und die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen fallen der Klägerin zur Last.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Wert des Streitgegenstandes für das Berufungsverfahren wird auf 12.147,09 € festgesetzt.

Normenkette:

ZPO § 91 Abs. 1;

Gründe:

I.

Die Klägerin begehrt von dem Beklagten Leistungen aus einer KFZ-Vollkaskoversicherung.