LG Hannover - Beschluß vom 05.11.1980
4 O 235/80
Normen:
BGB § 844 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(147)195d
ES Kfz-Schaden M-2/31
VersR 1981, 467

LG Hannover - Beschluß vom 05.11.1980 (4 O 235/80) - DRsp Nr. 1996/28997

LG Hannover, Beschluß vom 05.11.1980 - Aktenzeichen 4 O 235/80

DRsp Nr. 1996/28997

Bemessung des Unterhaltsschadens, der einem nichtehelichen Kind infolge Unfalltodes seiner Mutter zu ersetzen ist, und zwar in Orientierung an den Kosten für gleichwertige Unterbringung in einer fremden Familie.

Normenkette:

BGB § 844 Abs. 2 ;

Sachverhalt:

Der Antragsteller (im damaligen Armenrechtsverfahren) war beim Unfalltod seiner Mutter knapp einen Monat alt. Der Vater war (noch) nicht festgestellt worden.

Hinweise:

Hinweis:

Die vom LG abgelehnte "Berechnungsweise" des OLG Celle ist im Hinweis unter ES Kfz-Schaden M-2/25 auszugsweise wiedergegeben.

Weitere Rechtsprechung zum Unterhaltsschaden -Ersatz für nichteheliche Kinder: