LG Münster - Urteil vom 10.12.1968
11 O 72/68
Normen:
BGB §§ 249, 843 ;
Fundstellen:
ES Kfz-Schaden I-1/9
MDR 1969, 481

LG Münster - Urteil vom 10.12.1968 (11 O 72/68) - DRsp Nr. 1995/9432

LG Münster, Urteil vom 10.12.1968 - Aktenzeichen 11 O 72/68

DRsp Nr. 1995/9432

Zu den ersatzfähigen Heilungskosten können im Fall stationärer Behandlung eines schwer verletzten Kindes die Aufwendungen für eine Haushalts-Hilfskraft gehören, die wegen ärztlich befürworteter ständiger Anwesenheit der Mutter im Krankenhaus erforderlich geworden sind.

Normenkette:

BGB §§ 249, 843 ;

Hinweise:

Hinweis:

Geringere Kosten, weil nur wegen und während punktueller, nicht ständiger Anwesenheit des nahen Angehörigen im Krankenhaus anfallend, sind gegebenenfalls für Babysitter aufzuwenden, die zur Kinder-Beaufsichtigung im Haushalt engagiert werden: zur Ersatzfähigkeit BGH ES Kfz-Schaden I-1/28.

Fundstellen
ES Kfz-Schaden I-1/9
MDR 1969, 481