Autor: Hering |
Bei gerichtlicher Geltendmachung der Ansprüche in Liechtenstein sowie auch bei streitiger Haftung oder schwerem Personenschaden wird die Beauftragung eines liechtensteinischen Anwalts notwendig sein. Deswegen wird nachfolgend Name und Anschrift einer Kanzlei angegeben. Die Nennung soll keineswegs bedeuten, dass nicht auch andere Kollegen zur Übernahme solcher Mandate bereit wären oder nicht hierfür ebensolche Fähigkeiten aufweisen würden.
Vaduz
Dr. Marxer & PartnerHeiligkreuz 69490 VaduzLiechtensteinTel.: +423 2358181Fax: +423 2358282E-Mail:
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