LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.03.2025
L 4 P 36/22
Normen:
VVG § 192 Abs. 6;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 26.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 P 595/19

Gewährung von Pflegegeld nach Pflegegrad 2 aus der privaten Pflegepflichtversicherung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.03.2025 - Aktenzeichen L 4 P 36/22

DRsp Nr. 2025/5541

Gewährung von Pflegegeld nach Pflegegrad 2 aus der privaten Pflegepflichtversicherung

Wer eine Begutachtung vereitelt, trägt die objektive Beweislast für die Tatsachen, die den von ihm geltend gemachten Anspruch begründen. Dies gilt auch in Zeiten der coronabedingten Einschränkungen des täglichen Lebens.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 26. Januar 2021 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass beide Klagen abgewiesen werden.

Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

VVG § 192 Abs. 6;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Gewährung von Leistungen der Privaten Pflegeversicherung nach Pflegegrad 2 für die Zeit vom 30. Dezember 2017 bis 31. Juli 2020 sowie des Entlastungsbetrages für die Zeit vom 1. Januar bis 30. September 2018.

Die 1957 geborene, beihilfeberechtigte Klägerin ist beim Beklagten privat pflegeversichert (Tarif PVB). Grundlage des Pflegepflichtversicherungsvertrags sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die private Pflegepflichtversicherung (MB/PPV, Zusatzvereinbarungen und Tarifbedingungen).