OLG Düsseldorf - Beschluss vom 27.12.2010
IV-3 RBs 210/10
Normen:
StVG § 25 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
DAR 2011, 149
VRR 2011, 73

Mindestmaß des Fahrverbots im Bußgeldverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.12.2010 - Aktenzeichen IV-3 RBs 210/10

DRsp Nr. 2011/883

Mindestmaß des Fahrverbots im Bußgeldverfahren

Bei der Verhängung eines Fahrverbots darf das gesetzliche Mindestmaß von einem Monat nicht unterschritten werden.

Tenor

1.

Der angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

2.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Wuppertal zurückverwiesen.

Normenkette:

StVG § 25 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (um 45 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften) zu einer Geldbuße von 300 Euro verurteilt. Ferner hat es gegen den Betroffenen ein Fahrverbot "von einem halben Monat" verhängt.

Hiergegen richtet sich die auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft, die sich auf die Sachrüge stützt.

II.

Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft hat Erfolg.