OLG Koblenz - Urteil vom 08.12.2003
12 U 1227/02
Normen:
BGB § 254 ;

Mithaftung eines Linksabbiegers in eine schräg angeordnete Parkbucht neben der Gegenfahrbahn bei Kollision mit einem überholenden Fahrzeug

OLG Koblenz, Urteil vom 08.12.2003 - Aktenzeichen 12 U 1227/02

DRsp Nr. 2008/10670

Mithaftung eines Linksabbiegers in eine schräg angeordnete Parkbucht neben der Gegenfahrbahn bei Kollision mit einem überholenden Fahrzeug

»Kollidiert ein Linksabbieger, der in eine schräg angeordnete Parkbucht neben der Gegenfahrbahn einfahren will, mit einem Fahrzeug, das erkennbar überholen will, so trifft den Linksabbieger eine Mithaftung von mindestens einem Viertel.«

Normenkette:

BGB § 254 ;

Entscheidungsgründe:

I.