OLG Brandenburg - Urteil vom 26.03.2025
4 MK 2/21
Normen:
EGBGB Art. 229 § 5 S. 2; BGB § 308 Nr. 4; BGB § 818; BGB § 199; UKlaG § 4;

Musterfeststellungsklage auf Feststellungen der Voraussetzungen für das Bestehen von Ansprüchen von Verbrauchern auf weitere Zinsbeträge aus Prämiensparverträgen sog. S-Prämiensparen flexibel; Wirksamkeit der Klauseln zur Verzinsung der Sparguthaben und deren Folgen sowie die Verjährung etwaiger Ansprüche auf Zinsen

OLG Brandenburg, Urteil vom 26.03.2025 - Aktenzeichen 4 MK 2/21

DRsp Nr. 2025/4955

Musterfeststellungsklage auf Feststellungen der Voraussetzungen für das Bestehen von Ansprüchen von Verbrauchern auf weitere Zinsbeträge aus Prämiensparverträgen sog. "S-Prämiensparen flexibel"; Wirksamkeit der Klauseln zur Verzinsung der Sparguthaben und deren Folgen sowie die Verjährung etwaiger Ansprüche auf Zinsen

§ 610 Abs. 5 S. 1 ZPO a.F. i.V.m. § 147 ZPO sieht die Möglichkeit vor, mehrere nicht identische Musterfeststellungsklagen miteinander zu verbinden, mit der Folge, dass sich deren Feststellungsziele ergänzen und die jeweiligen Anmeldungen i.S.d. § 608 ZPO a.F. zusammengeführt werden. Der Musterkläger kann im Rahmen eines anhängigen Musterfeststellungsverfahrens seine Musterfeststellungsklage grundsätzlich erweitern. Die Feststellung, dass die beklagte Bank aus den Sparbeiträgen Nutzungen mindestens in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes erlangt hat, kann nur individuell entschieden werden.

Tenor