Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 18. Mai 2022 wie folgt geändert:
a)im Schuldspruch dahin, dass die Verurteilung wegen tateinheitlicher vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs entfällt,
b)im Maßregelausspruch dahin, dass die Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis auf sechs Monate herabgesetzt wird.
2.Die weiter gehende Revision wird verworfen.
3.Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
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