OLG Celle - Urteil vom 01.07.1968
2 Ss 178/68
Normen:
StGB (a.F.) § 51, § 315c Abs. 1 Nr. 1a, § 315c Abs. 3 ;
Fundstellen:
DAR 1968, 331
NJW 1968, 1938

OLG Celle - Urteil vom 01.07.1968 (2 Ss 178/68) - DRsp Nr. 1994/8576

OLG Celle, Urteil vom 01.07.1968 - Aktenzeichen 2 Ss 178/68

DRsp Nr. 1994/8576

1. Ein Täter, der im Zustand des Vollrausches (§ 51 Abs. 1 StGB) den Tatbestand des § 315c Abs. 1 Ziff. 1a StGB verwirklicht, ist wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung aus dem Gesichtspunkt der fahrlässigen actio libera in causa zu bestrafen, wenn er ursprünglich die Absicht hatte, die Heimfahrt von der Gastwirtschaft mit seinem Pkw durchzuführen, er sich im Hinblick auf den bevorstehenden erheblichen Alkoholgenuß entschließt, nicht mehr zu fahren, sondern bei einem Bekannten zu übernachten, dann jedoch im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit diesen guten Vorsatz aufgibt und dennoch fährt.