»Das AG hat den Angekl. wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60,-- DM verurteilt. Seine Berufung hat die Strafkammer durch das angefochtene Urteil verworfen. Die hiergegen gerichtete Revision des Angekl., der die Verletzung sachlichen Rechts rügt hat Erfolg und führt zu seinem Freispruch von dem gegen ihn erhobenen Vorwurf.
I.
1. Die Strafkammer hat festgestellt:
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