OLG Düsseldorf - Urteil vom 08.05.1970 (3 Ss 133/70) - DRsp Nr. 1994/9512
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.1970 - Aktenzeichen 3 Ss 133/70
DRsp Nr. 1994/9512
Wenn ein zunächst unaufmerksam die Fahrbahn überschreitender Fußgänger auf das Schallzeichen eines Kraftfahrers erschrickt, stehenbleibt und dann zurücktritt, muß der Kraftfahrer damit rechnen, daß dieses Zurücktreten eine Schreckreaktion war, die sich darin fortsetzt, daß der Fußgänger nun eilends dem Fahrbahnrand zustrebt.