OLG Düsseldorf - Urteil vom 30.11.1977
2 Ss 798/77 - 339/77 III
Normen:
StGB § 240 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1979, 59

OLG Düsseldorf - Urteil vom 30.11.1977 (2 Ss 798/77 - 339/77 III) - DRsp Nr. 1994/9432

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.1977 - Aktenzeichen 2 Ss 798/77 - 339/77 III

DRsp Nr. 1994/9432

Das billigenswerte Maß bei der Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung bestehender oder vermeintlicher Vorrechte im Straßenverkehr ist jedenfalls dann überschritten, wenn die Gewaltanwendung nicht nur eine Gefährdung, sondern eine nicht unerhebliche Verletzung der körperlichen Unversehrtheit des Genötigten bewirkt (hier: Anfahren eines Fußgängers, der die Parklücke für einen anderen freihalten will).

Normenkette:

StGB § 240 ;

Hinweise:

So auch OLG Hamm v. 10.7.1970, DAR 1979, 331 beim Herausdrücken eines Fußgängers aus einer Parklücke mittels eines Pkw.

Fundstellen
VerkMitt 1979, 59