OLG Düsseldorf - Urteil vom 30.12.1982 (3 U 55/82) - DRsp Nr. 1994/9270
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.12.1982 - Aktenzeichen 3 U 55/82
DRsp Nr. 1994/9270
Zur Verkehrssicherungspflicht eines Gastwirts gehört, daß er auch für die Sicherheit des Außenbereichs der Gaststätte einschließlich ihre Zugänge und vorhandener Parkplätze in geeigneter Weise zu sorgen hat.