OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 14.12.1979
2 Ws (B) 342/79 OWiG
Normen:
OWiG § 33 ;
Fundstellen:
VRS 59, 134

OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 14.12.1979 (2 Ws (B) 342/79 OWiG) - DRsp Nr. 1994/9921

OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 14.12.1979 - Aktenzeichen 2 Ws (B) 342/79 OWiG

DRsp Nr. 1994/9921

Gelangt ein Schriftstück nicht alsbald nach der Unterzeichnung in den Geschäftsgang und läßt sich der Zeitpunkt, an dem es tatsächlich in den Geschäftsgang gegeben wurde, nicht feststellen, so ist für die Unterbrechung der Verjährung der Zeitpunkt der Unterzeichnung maßgebend.

Normenkette:

OWiG § 33 ;
Fundstellen
VRS 59, 134