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Rechtsprechung
1992
Sonstige
OLG
OLG Frankfurt/Main
OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 16.12.1992
7 U 27/92
Normen:
StVG
§
7
, §
17
;
StVO
§
1
;
Fundstellen:
ZfS 1994, 5
OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 16.12.1992 (7 U 27/92) - DRsp Nr. 1995/3903
OLG Frankfurt/Main,
Urteil
vom 16.12.1992
- Aktenzeichen 7 U 27/92
DRsp Nr. 1995/3903
Die Vorfahrtsgrundsätze der
StVO
gelten auf Parkplätzen mit klar erkennbarem und von den Abstellplätzen deutlich unterschiedenem Fahrbahnnetz.
Normenkette:
StVG
§
7
, §
17
;
StVO
§
1
;
Fundstellen
ZfS 1994, 5
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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