OLG Hamburg - Urteil vom 25.08.1971
1 Ss 47/71
Normen:
StVO (a.F.) § 1 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1972, 66

OLG Hamburg - Urteil vom 25.08.1971 (1 Ss 47/71) - DRsp Nr. 1994/10172

OLG Hamburg, Urteil vom 25.08.1971 - Aktenzeichen 1 Ss 47/71

DRsp Nr. 1994/10172

Der Linksabbieger, der wegen Gegenverkehr in der Kreuzung warten muß und wegen seines Standortes kein Lichtzeichen sehen kann, ist vor dem Wiederanfahren zu besonderer Sorgfalt verpflichtet; bemerkt er, daß Kraftfahrer des Gegenverkehrs vor der mit Lichtzeichenanlage versehenen Kreuzung bremst, und er zieht daraus den zutreffenden Schluß, daß die für diese Kraftfahrer maßgebliche Lichtzeichenanlage auf Gelb umgesprungen ist, so muß er gleichwohl damit rechnen, daß andere Kraftfahrer noch versuchen werden die Kreuzung zu durchfahren.

Normenkette:

StVO (a.F.) § 1 ;
Fundstellen
VerkMitt 1972, 66