OLG Hamm vom 14.11.1968
2 Ss 1199/68
Fundstellen:
DAR 1969, 221

OLG Hamm - 14.11.1968 (2 Ss 1199/68) - DRsp Nr. 1994/11130

OLG Hamm, vom 14.11.1968 - Aktenzeichen 2 Ss 1199/68

DRsp Nr. 1994/11130

Wegen der vielfachen Fehlermöglichkeiten kann das Ablesen der Geschwindigkeit auf dem Tachometer eines mit möglichst gleichbleibendem Abstand nachfolgenden Fahrzeugs im allgemeinen nur dann als ausreichende Beweisgrundlage für die Feststellung einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit angesehen werden, wenn gewisse Mindestvoraussetzungen eingehalten werden, die sich auf die Meßstrecke, den Abstand der beiden Fahrzeuge, die Sichtverhältnisse, das Meßgerät und das Ausmaß der Überschreitung beziehen.

Fundstellen
DAR 1969, 221