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Rechtsprechung
1970
Sonstige
OLG
OLG Hamm
OLG Hamm - Beschluß vom 15.04.1970
1 Ws OWiG 24/70
Normen:
OWiG
§
66
Abs.
1
Nr.
3
;
Fundstellen:
MDR 1970, 700
VRS 39, 65
OLG Hamm - Beschluß vom 15.04.1970 (1 Ws OWiG 24/70) - DRsp Nr. 1994/11117
OLG Hamm,
Beschluß
vom 15.04.1970
- Aktenzeichen 1 Ws OWiG 24/70
DRsp Nr. 1994/11117
Bußgeldbescheid ist unwirksam, wenn der gegen den Betroffenen erhobene Vorwurf so unzureichend konkretisiert ist, daß nicht ersichtlich ist, welcher Lebensvorgang erfaßt wird.
Normenkette:
OWiG
§
66
Abs.
1
Nr.
3
;
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