OLG Hamm - Urteil vom 10.10.1958
3 Ss 937/58
Normen:
StVO (a.F.) § 1 ;
Fundstellen:
VRS 17, 66

OLG Hamm - Urteil vom 10.10.1958 (3 Ss 937/58) - DRsp Nr. 1994/11162

OLG Hamm, Urteil vom 10.10.1958 - Aktenzeichen 3 Ss 937/58

DRsp Nr. 1994/11162

Der nachts auf der rechten Fahrbahn der Autobahn fahrende Kraftfahrer braucht nicht allgemein damit zu rechnen, daß der Fahrer eines vorausfahrenden Lastzuges vor einem Hindernis auf der Fahrbahn erst auf eine so unverhältnismäßig kurze Entfernung ausweicht, daß er selbst vor diesem Hindernis nicht mehr zu Stehen kommen und wegen eines im gleichen Zeitpunkt überholenden anderen Wagens auch nicht wie der voranfahrende Lastzug auf die Überholspur ausweichen kann.

Normenkette:

StVO (a.F.) § 1 ;
Fundstellen
VRS 17, 66