OLG Hamm - Urteil vom 19.06.1964
3 Ss 530/64
Normen:
StVO § 9 ;
Fundstellen:
VRS 27, 469

OLG Hamm - Urteil vom 19.06.1964 (3 Ss 530/64) - DRsp Nr. 1994/11149

OLG Hamm, Urteil vom 19.06.1964 - Aktenzeichen 3 Ss 530/64

DRsp Nr. 1994/11149

Hat eine Straßenbahn schon längere Zeit an einer Haltestelle gehalten, ohne daß Fahrgäste ein- oder aussteigen, so braucht ein an ihr mit 10-20 km/h vorüberfahrender Kraftfahrer nicht damit zu rechnen, daß aus der offenstehenden Einsteigetür ein Fahrgast aussteigen und ihm in die Fahrbahn laufen werde.

Normenkette:

StVO § 9 ;
Fundstellen
VRS 27, 469